Die neuen Rechengrößen zur Sozialversicherung 2013

Neues Jahr, neue Zahlen: Zum Jahreswechsel wurden die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Einkommensentwicklung angepasst. Wichtig ist dies zum Beispiel für Menschen, die aus der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem privaten Anbieter wechseln wollen. Auch müssen Gutverdiener im neuen Jahr etwas mehr in die Sozialkasse einzahlen.

Wer als Gutverdiener in die gesetzliche Sozialkasse einzahlt, der muss im neuen Jahr etwas mehr Geld für seinen Schutz berappen. Denn zum 01. Januar 2013 wurden die sogenannten Beitragsbemessungsgrenzen erhöht. Der Gesetzgeber reagiert damit auf den steigenden Löhne und Gehälter in Deutschland. Die Beitragsbemessungsgrenze gibt die Einkommenshöhe an, bis zu der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung angerechnet werden. Für den Einkommensteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten.

Die bundesweit geltende Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung steigt in 2013 auf 3.937,50 Euro Monatslohn an (Vorjahr: 3.825 Euro). Das entspricht einem jährlichen Bruttoeinkommen von 47.250 Euro.

Ebenfalls gestiegen ist die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. In den neuen Bundesländern werden nun Monatseinkommen bis 4.900 Euro eingerechnet (bisher 4.800 Euro), in den alten Bundesländern Einkommen bis 5.800 Euro (bisher 5.600 Euro Monatsverdienst).

Versicherungspflichtgrenze 2013
Die Versicherungspflichtgrenze gibt jenen monatlichen Bruttolohn an, der notwendig ist, um von der gesetzlichen Krankenversicherung zu einem Privatanbieter zu wechseln: Wer mehr verdient, darf sich privat versichern. Hier müssen Wechselwillige zukünftig eine höhere Hürde überwinden. Zum 01.01.2013 stieg die Versicherungspflichtgrenze deutlich von 4.237,50 Euro auf nun 4.350 Euro. Somit darf sich nur privat versichern, wer zukünftig über ein Jahreseinkommen von mindestens 52.200 Euro verfügt.

Wer weniger verdient, aber dennoch seinen Krankenschutz aufstocken will, der kann zusätzlich zur gesetzlichen Krankenversicherung eine private Zusatzversicherung abschließen. Je nach Tarif sind bei solch einer Police Leistungen wie Zahnimplantate, eine Chefarztbehandlung oder ein Zweibettzimmer versicherbar. Ein Beratungsgespräch zum Jahresstart bietet sich an, um den individuell passenden Vertrag zu finden.