Vermögenswirksame Leistung (VWL)

Der Staat fördert die Vermögensbildung der Arbeitnehmer im Rahmen des fünften Vermögensbildungsgesetzes.

Jeder Arbeitnehmer kann sog. Vermögenswirksame Leistungen (VWL) anlegen und dabei attraktive staatliche Förderungen bei Einhaltung entsprechener Einkommensgrenzen kassieren.

Viele Arbeitgeber leisten freiwillig oder auf tariflicher Basis sog. Arbeitgeberzuschüsse bis 40,– EUR monatlich.

Die Anlage der VWL kann in folgende Produktlösungen vermittelt werden:

  • Investmentsparen,
  • Bausparen,
  • Betriebliche Altersversorgung.

Welche Anlage für Ihre Ziele und Wünsche am besten geeignet ist, klären wir gern im persönlichen Gespräch.